IT Dienstleistungen
Datenverarbeitung
Kommunikation
Beratung

 

Home

Dienstleistungen

Aukas
Versteigerungssoftware

Impressum

Datenschutz

Login

 

 

 

Informationssicherheit

Als Informationssicherheit bezeichnet man Eigenschaften von informationsverarbeitenden und -lagernden Systemen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen. Informationssicherheit dient dem Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung von Schäden und der Minimierung von Risiken. In der Praxis orientiert sich die Informationssicherheit heute meist an der ISO Standard-Reihe 2700x. Der Begriff bezieht sich oft auf eine globale Informationssicherheit, bei der die Zahl der möglichen schädlichen Szenarien summarisch reduziert ist oder der Aufwand zur Kompromittierung für den Betreiber in einem ungünstigen Verhältnis zum erwarteten Informationsgewinn steht. In dieser Sichtweise ist die Informationssicherheit eine ökonomische Größe, mit der z. B. in Betrieben und Organisationen gerechnet werden muss. Daneben bezieht sich der Begriff auch auf die Sicherheit unter einem bestimmten Szenarium. In diesem Sinn liegt Informationssicherheit vor, wenn über einen bereits bekannten Weg kein Angriff auf das System mehr möglich ist. Man spricht von einer binären Größe, weil die Information beim Anwenden dieser speziellen Methode entweder sicher oder nicht sicher sein kann. Die Informationssicherheit umfasst neben der Sicherheit der IT-Systeme und der darin gespeicherten Daten auch die Sicherheit von nicht elektronisch verarbeiteten Informationen.

Schutzziele

Die Schutzziele der IT-Sicherheit beziehen sich auf unterschiedliche Arten von Daten und Zustände, die abgesichert werden müssen. Datenschutz Der Schutz personenbezogener Daten stützt sich auf das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung. Diese wurde im BVerfG-Urteil zur Volkszählung festgeschrieben. Geschützt werden muss dabei die Privatsphäre, d. h. Persönlichkeitsdaten bzw. Anonymität müssen gewahrt bleiben (Geregelt in Datenschutzgesetzen (z. B. Bundesdatenschutzgesetz)). Informationssicherheit (auch Datensicherheit); bezieht sich auf alle relevanten Informationen einer Organisation oder eines Unternehmens einschließlich personenbezogener Daten Vertraulichkeit: Daten dürfen lediglich von autorisierten Benutzern gelesen bzw. modifiziert werden, dies gilt sowohl beim Zugriff auf gespeicherte Daten wie auch während der Datenübertragung. Integrität: Daten dürfen nicht unbemerkt verändert werden, resp. es müssen alle Änderungen nachvollziehbar sein. Verfügbarkeit: Verhinderung von Systemausfällen; der Zugriff auf Daten muss innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens gewährleistet werden. Randthemen und verwandte Begriffe Authentizität: Echtheit und Glaubwürdigkeit einer Person oder eines Dienstes müssen überprüfbar sein. Zurechenbarkeit (engl. accountability): „Eine durchgeführte Handlung kann einem Kommunikationspartner eindeutig zugeordnet werden.“Verbindlichkeit/Nichtabstreitbarkeit (engl. non-repudiation): Sie erfordert, dass „kein unzulässiges Abstreiten durchgeführter Handlungen“ möglich ist. Sie ist unter anderem wichtig beim elektronischen Abschluss von Verträgen. Erreichbar ist sie beispielsweise durch elektronische Signaturen. Nicht-Anfechtbarkeit: der Nachweis, dass eine Nachricht versendet und empfangen worden ist (Authentizität/Nachweisbarkeit) Zugriffssteuerung: Reglementierung des Zugriffes von außen in bestimmtem Kontext (z. B. im Internet) auch Anonymität IT-Sicherheit; Einrichtung und Aufrechterhaltung geeigneter betrieblicher und technischer Maßnahmen, um die Einhaltung der Schutzziele der Informationssicherheit bei IT-gestützter Verarbeitung von Informationen zu gewährleisten Funktionalität: Hardware und Software sollen erwartungsgemäß funktionieren. Einhaltung der betrieblichen Prozesse Einrichtung geeigneter Sicherheitstechniken (Firewall, Zugriffschutz, Intrusion Detection, …) Vorsorgemaßnahmen zur möglichst reibungslosen Weiterführung bzw. Wiederaufnahme der Produktion nach Störungen

Teilaspekte

Folgende Aspekte sind in einer umfassenden Informationssicherheit zumindest teilweise enthalten: IT-Sicherheit bezeichnet die Sicherheit von technischen Systemen der Informations- und Kommunikationstechnologie. Grundsätzlich wird unter IT-Sicherheit der Zustand eines IT-Systems (oder auch einer Organisation) verstanden, in dem die Risiken, die bei jedem IT-Einsatz bestehen, durch angemessenen Maßnahmen auf ein tragbares Maß reduziert wurden. Verwandte Begriffe sind: Computersicherheit: die Sicherheit eines Computersystems vor Ausfall und Manipulation (Datensicherheit) sowie vor unerlaubtem Zugriff (Datenschutz) Netzwerksicherheit (Eher ein Teilaspekt der Computersicherheit) Datensicherheit ist ein aus dem Datenschutz stammender Begriff mit dem Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße vor Verlust, Manipulationen, unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte und anderen Bedrohungen zu schützen. Dabei sind auch nicht dem Datenschutz unterliegende Daten eingeschlossen. Hinreichende Datensicherheit ist eine Voraussetzung für effektiven Datenschutz. Nur wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, kann man davon ausgehen, dass vertrauliche bzw. personenbezogene Daten nicht in die Hände von Unbefugten gelangen. Hierbei spricht man in der Regel von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz, welche in der Anlage zum § 9 BDSG und in den Landesdatenschutzgesetzen beschrieben sind. Datensicherung ist ein Synonym für Backup. Er war jedoch der ursprüngliche datenschutzrechtliche Begriff für Datensicherheit.

 

 

Futuretrends


VOIP gehört die Zukunft mehr
...........

Unified Messaging auf dem Vormarch mehr
............

IT Sicherheit wird immer mehr ein Thema mehr
...............

 

Main Questions

Bin ich vor Viren ausreichend geschützt ?

Was ist mit Malware, Spam, Spoofing und Co.?

Welche Sicherungsmaßnahmen wurden getroffen ?

Gibt es ein Notfallszenario?